Preise und Benutzungsbedingungen
Die ersten zwei Teilnahmen dienen als Schnupperstunden und sind somit kostenlos. Die Schnupperstunden können nur samstags um 11 Uhr absolviert werden.
Für eine Einzelperson mit einem Hund kostet die Mitgliedschaft in unserer Ortsgruppe 80 € pro Jahr oder 45€ pro Halbjahr.
Schüler, Behinderte oder Arbeitslose mit Berechtigungsschein mit einem Hund: 40€ im Jahr oder 20€ pro Halbjahr
Beide Fälle gelten auch für zwei Personen mit einem Hund oder für eine Person mit zwei Hunden.
Für Familien:
Zwei Personen mit zwei Hunden: 80€ + 40€ pro Jahr oder 45€ + 20€ pro Halbjahr
Drei Personen mit drei Hunden: 80€ + 40€ + 40€ pro Jahr oder 45€ + 20€ + 20€ pro Halbjahr
Sie können damit an allen Angeboten unserer Ortsgruppe teilnehmen.
Hinzu kommen nur noch 18 € jährlich, die an den Dachverband des IRJGV zu leisten sind.
Dafür erhalten Sie vierteljährlich kostenlos das Hunde-Journal mit informativen Themen rund um den Hund und einen Mitgliedsausweis, mit dem Sie Ermäßigungen bei allen Veranstaltungen des IRJGV bekommen.
Die Mitgliedschaft im Verband des IRJGV berechtigt zur Teilnahme an der Begleit-, Gehorsams-, Verkehrssicherheitsprüfung (BGVP). Diese bestandene Prüfung wird überregional anerkannt. Hunde aus der Kategorie 2 der Gefahrtierverordnung Niedersachsen können mit bestandener Prüfung auf Antrag vom Maulkorb befreit werden.
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Teilnahme- und Benutzungsbedingungen:
1. Der Besuch der Übungsstunden ist freiwillig. Das Betreten des Platzes erfolgt auf eigene Gefahr.
2. Den Weisungen der Ausbilder ist zu folgen, soweit sie die Organisation und den ordnungsgemäßen Ablauf der Übungsstunden betreffen.
3. Ausdrücklich wird den Hundehaltern gestattet, sich den Übungen auszuschließen, durch welche sie selbst oder die Hunde überfordert wären. Dieses gilt insbesondere für das Ableinen der Hunde. Die Entscheidung obliegt den Hundehaltern in eigener Verantwortung.
4. Sie entscheiden ebenfalls in eigener Verantwortung, ob sie die auf den Platz befindlichen Gegenstände nutzen, bzw. begehbare Clubhäuser oder ähnliches betreten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese z.T. gespendet oder von Mitgliedern in Eigenarbeit erbaut wurden. Eine sicherheitstechnische Überprüfung erfolgte nicht.
5. Im Interesse aller Teilnehmer ist die Übungsgruppe bzw. der Verband bemüht, die Kosten für die Unterhaltung des Platzes und andere Kosten so niedrig wie möglich zu halten. Aus Kostengründen wurde daher auch auf den Abschluss einer Haftpflichtversicherung verzichtet, welche für eventuelle Personen-, Sach- oder Vermögensschäden einsteht, die auf dem Übungsplatz oder in Verbindung mit dem Besuch des Platzes entstehen.
6. Mit der Benutzung des Platzes erkennen die Besucher einen Haftungsausschluss für o.g. Schäden an. Dieser gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Jeder Hundehalter bzw. Hundeführer ist für seinen Hund selbst verantwortlich und hat für die durch diesen verursachte Schäden einzustehen. Auch in den Fällen, in welchen der Verursacher nicht ermittelt werden kann, ist die Haftung des Vereins, der Übungsgruppe und der ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter ausgeschlossen.
7. Bei Unwissenheit einzelner Bestimmungen wird die Wirksamkeit sonstiger Bestimmungen nicht berührt. Der Haftungsausschluss besteht in dem jeweils zulässigen gesetzlichen Rahmen fort.